Lizenz.Code bleibt geschützt.
Was mit den Anwendungen und ihren Ausgaben erlaubt ist – und warum sichtbarer Webcode keine Übernahmelizenz darstellt.
Software, Design und Dokumentation.
Soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen die Rechte an den EÖ-Webanwendungen, deren Benutzeroberfläche, Berechnungslogik, Dokumentation, Grafiken und Markenbestandteilen bei beziehungsweise .
Arbeiten mit den Anwendungen.
Bis zur Einführung eines gesonderten Lizenzmodells wird eine einfache, widerrufliche, nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Berechtigung eingeräumt, die öffentlich zugänglichen Anwendungen im Browser für eigene interne Fach-, Lern- und Projektzwecke zu verwenden.
Erstellte Berechnungsberichte und Exporte dürfen für eigene Projekte, interne Prüfungen und die projektbezogene Kommunikation verwendet werden, sofern Urheber- und Herkunftshinweise nicht irreführend verändert werden.
Keine unbefugte Übernahme.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist insbesondere nicht erlaubt:
- Quellcode, Berechnungslogik, Grafiken oder wesentliche Gestaltungselemente zu kopieren und als eigenes Produkt anzubieten;
- Anwendungen, Teile davon oder abgeleitete Fassungen zu verkaufen, zu vermieten, weiterzulizenzieren oder öffentlich bereitzustellen;
- Schutz-, Herkunfts-, Urheber- oder Markenhinweise zu entfernen;
- technische Schutzmassnahmen, Benutzerfreigaben oder Zugriffskontrollen zu umgehen, Zugangsdaten weiterzugeben oder automatisierte Zugriffe vorzunehmen, die Betrieb oder Sicherheit beeinträchtigen;
- den Namen oder das Logo von EÖ Engineering für fremde Angebote zu verwenden.
Abrufbarkeit ist keine Lizenz.
Bei Webanwendungen müssen HTML-, CSS- und JavaScript-Dateien technisch an den Browser übertragen werden. Die Möglichkeit, diese Dateien über Entwicklerwerkzeuge anzusehen oder lokal zwischenzuspeichern, bedeutet keine Zustimmung zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder kommerziellen Nutzung.
Eigene Inhalte bleiben eigene Inhalte.
Rechte an selbst eingegebenen Projektdaten, Bezeichnungen und Unterlagen verbleiben bei der nutzenden Person beziehungsweise deren Auftraggebern. Die Software erhält daran keine weitergehenden Rechte, soweit dies nicht später ausdrücklich für Cloud-, Support- oder Teamfunktionen vereinbart wird.
Die fachliche Verantwortung für Eingaben und die Verwendung der Ergebnisse bleibt bei der nutzenden Person.
Eigene Lizenzen bleiben bestehen.
Verwendete Open-Source- oder Drittkomponenten unterstehen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen. Deren Rechteinhaber und Lizenztexte werden in einer technischen Komponentenliste dokumentiert, sobald der Release- und Lizenz-Audit der einzelnen Anwendungen abgeschlossen ist.
Vor einem kommerziellen Vertrieb ist für jedes Tool eine vollständige Liste der eingebundenen Bibliotheken, Schriftarten und sonstigen Drittkomponenten zu erstellen.
Entwicklungsstände bleiben gekennzeichnet.
Als «In Vorbereitung», «Pilot», «Beta» oder vergleichbar gekennzeichnete Anwendungen können unvollständig sein, sich kurzfristig ändern oder Testdaten enthalten. Sie sollen nicht ohne zusätzliche fachliche Prüfung für kritische Projektentscheidungen verwendet werden.
Professional- und Firmenlizenzen.
Spätere Lizenzmodelle können zusätzlichen Funktionsumfang, Support, Teamzugänge, Updateleistungen oder Cloudfunktionen enthalten. Verbindlich sind dann ausschliesslich die beim Erwerb angezeigten Lizenzbedingungen, Preise und Laufzeiten.
Hinweise und Kontakt.
Hinweise auf mögliche Rechtsverletzungen, Lizenzfragen oder Anfragen zur kommerziellen Nutzung können an die im Impressum angegebene Kontaktadresse gerichtet werden.
Vorläufige Lizenzinformation.
Stand: . Diese Hinweise werden vor einem kommerziellen Release durch produktspezifische Lizenztexte und eine Drittkomponentenliste ergänzt.
