Nutzung.Regeln ohne Kleingedrucktes.
Klare Leitplanken für die Website und die persönlich freigeschalteten Berechnungstools.
Softwarezugänge und Lizenzen werden nach Prüfung freigeschaltet. Soweit kein automatisierter Onlinekauf angeboten wird, erfolgen Angebot, Rechnung und Zahlung separat. Für Preis, Umfang und Laufzeit ist die jeweils bestätigte Bestellung, Offerte, Rechnung oder individuelle Vereinbarung massgeblich.
Für Website, Konten und Softwarezugänge.
Diese Nutzungsbedingungen gelten für den Zugriff auf die Website, die Berechnungszentrale, Benutzerkonten sowie die darüber bereitgestellten Webanwendungen von . Sie gelten für persönliche Einzelzugänge und für Zugänge im Rahmen einer Firmenlizenz. Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Offerten oder Vertragsdokumente gehen diesen allgemeinen Bedingungen vor, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.
Verfügbare und vorbereitete Anwendungen.
HX-Diagramm Pro, Druckverlust Pro und Luftmengen Pro sind als freigegebene Webanwendungen vorgesehen. Schallberechnung Pro, Kanalschieber Pro und SFP Energie Pro sind derzeit als «In Vorbereitung» gekennzeichnet und werden erst nach technischer und fachlicher Freigabe lizenzierbar.
Der Zugriff auf geschützte Anwendungen erfolgt nur mit einem freigeschalteten Benutzerkonto und der für das jeweilige Tool erforderlichen Berechtigung. Funktionsumfang und Verfügbarkeit können im Rahmen von Wartung, Fehlerbehebung und Weiterentwicklung angepasst werden.
Unterstützung, kein Ersatz für Prüfung.
Die Anwendungen unterstützen Berechnung, Strukturierung und Dokumentation. Sie ersetzen keine projektbezogene Fachplanung, Normenprüfung, behördliche Abklärung oder Kontrolle durch eine qualifizierte Fachperson.
- Eingaben, Einheiten, Randbedingungen und gewählte Berechnungsverfahren sind durch die nutzende Person zu prüfen.
- Ergebnisse sind vor Verwendung in Planung, Ausschreibung, Ausführung oder Betrieb zu plausibilisieren.
- Normen, Richtlinien, Herstellerangaben und projektspezifische Vorgaben haben Vorrang.
Sorgfältige und rechtmässige Nutzung.
Die Anwendungen dürfen nicht missbräuchlich, zur Störung des Betriebs, zur Umgehung von Schutzmassnahmen oder zur Verletzung von Rechten Dritter genutzt werden. Für eingegebene Inhalte, Projektunterlagen und deren rechtmässige Verwendung ist die nutzende Person verantwortlich.
Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben oder gemeinsam verwendet werden. Pro Benutzerkonto ist nur die technisch vorgesehene gleichzeitige Nutzung zulässig. Eine zweite Anmeldung kann blockiert oder eine bestehende Sitzung beendet werden. Der Betreiber kann Sitzungen aus Sicherheitsgründen beenden und Zugänge bei Missbrauch, Weitergabe, Sicherheitsrisiken, Ablauf oder Entzug einer Berechtigung sperren.
Bei Firmenzugängen verwaltet der Firmen-Admin Mitgliedschaften und Lizenzplätze innerhalb des für die Firma freigegebenen Umfangs. Jede nutzende Person verwendet ein eigenes Benutzerkonto.
Lokale Verantwortung.
Der aktuelle Stand speichert wesentliche Projekt- und Entwurfsdaten lokal im Browser oder in heruntergeladenen Dateien. Die nutzende Person ist für geeignete Sicherungen, die Vertraulichkeit ihrer Geräte und die sichere Aufbewahrung exportierter Projektdateien verantwortlich.
Browserdaten können durch Einstellungen, Updates, Bereinigungen oder Gerätewechsel verloren gehen. Eine lokale Autosicherung ersetzt keine eigene Datensicherung.
Freigaben sind konto- und toolbezogen.
Welche Anwendungen genutzt werden dürfen, ergibt sich aus der jeweiligen persönlichen Freigabe oder aus einem zugewiesenen Lizenzplatz innerhalb einer Firmenlizenz. Berechtigungen können auf einzelne Tools beschränkt, zeitlich befristet, erweitert, entzogen oder gesperrt werden.
Bei Firmenlizenzen kann der Firmen-Admin verfügbare Lizenzplätze Mitarbeitenden zuweisen und innerhalb des gebuchten Umfangs neu vergeben. Die Rolle als Firmen-Admin allein beinhaltet keine Toollizenz. Benötigt der Firmen-Admin selbst Zugriff auf ein Tool, muss ihm dafür ein entsprechender Lizenzplatz zugewiesen werden.
Massgeblich ist die bestätigte Lizenzvereinbarung.
Aktuelle Preisangaben und verfügbare Modelle können auf der Seite Preise & Testzugang veröffentlicht werden. Für eine konkrete Lizenz sind die bei Bestellung oder Freigabe bestätigten Konditionen massgeblich.
Ein freigegebener Testzugang läuft für die ausgewiesene Testdauer und endet ohne automatische Verlängerung. Jahreslizenzen gelten für die vereinbarte Laufzeit. Eine Verlängerung erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung oder Bestätigung; eine automatische Verlängerung findet nicht statt, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Firmenlizenzen können mehrere Lizenzplätze umfassen. Anzahl, Toolumfang, Laufzeit und Preis ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Rechnungs- und Zahlungsangaben werden im Firmen- bzw. Kundenkontext bereitgestellt oder separat übermittelt. Eine allfällige MWST wird nur ausgewiesen und berechnet, soweit sie gesetzlich anwendbar ist.
Software und Markenauftritt.
Alle Rechte an Website, Design, Berechnungslogik, Quellcode, Dokumentation und Markenauftritt bleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Die Nutzung der Webanwendung über den Browser überträgt keine Eigentumsrechte am Quellcode.
Ergänzend gelten die Lizenz- und Urheberrechtshinweise.
Wartung und Weiterentwicklung.
Funktionen können aus technischen, sicherheitsbezogenen oder fachlichen Gründen geändert, ergänzt, eingeschränkt oder vorübergehend eingestellt werden. Wartungszeiten und Fehler können zu Unterbrüchen führen.
Grenzen der Verantwortung.
Für Schäden aus fehlerhaften Eingaben, unzutreffenden Annahmen, unterlassener Fachprüfung, ungeeigneter Weiterverwendung oder fehlender Datensicherung wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung übernommen. Zwingende Haftung, insbesondere für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden, bleibt unberührt.
Externe Software und Links.
Drittkomponenten können eigenen Lizenzbedingungen unterstehen. Externe Links und Dienste werden durch deren Anbieter betrieben. Deren Bedingungen und Datenschutzinformationen gelten zusätzlich.
Änderungen und anwendbares Recht.
Diese Bedingungen können angepasst werden, wenn sich Funktionen, Lizenzmodelle, Sicherheitsanforderungen oder rechtliche Rahmenbedingungen wesentlich ändern. Bei einer neuen für Softwarezugänge verbindlichen Fassung kann eine erneute Bestätigung verlangt werden.
Es gilt Schweizer Recht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen.
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